Eine Behandlung im Ausland wir grundsätzlich dann ganz bzw. teilweise übernommen, wenn die Behandlung nach allgemeinem Ermessen nur im Ausland möglich ist (§ 18 Abs. 1 SGB V).
Hier wird gerade der Begriff Ausland erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Ausland
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Ausland Versicherung .
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