Die Benzinklause besagt, dass bei einem Schaden der beim Gebrauch eines Fahrzeugs entstanden ist, die private Haftpflichtversicherung nicht einspringt. In dem Fall greift die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Hier wird gerade der Begriff Benzinklausel erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Benzinklausel
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Beratung Krankenversicherung .
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