Hat ein Arbeitneher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen, ist eine erhöhter Beitragssatz maßgebend (§ 242 SGB V). Siehe auch Beitragstabelle gesetzliche Krankenversicherung
Hier wird gerade der Begriff ErhöhterBeitragssatz erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu ErhöhterBeitragssatz
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Erkrankung imAusland .
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