Bei der Unfallversicherung wird zwischen der Gefahrengruppe A und der Gefahrengruppe B unterschieden. Zur Gefahrengruppe A gehören Erwerbstätige ohne körperliche oder handwerkliche Arbeit. Zu Gruppe B alle die körperlich oder handwerklich arbeiten.
Hier wird gerade der Begriff Gefahrengruppen erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Gefahrengruppen
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Gefahrerhöhung .
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