Mehere Mediziner können sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen. Die Gemeinschaftspraxis sieht eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten und der Einrichtung vor. Des wieteren wird gemeinsam abgerechnet. Auch das beschäftigte Personal wird geteilt. Eine Gemeinschaftspraxis muss vonm Zulassungsausschuss gnehmigt werden.