Unter Hausgewerbetreibende versteht man Personen, die einer selbständigen Tätigkeit in einer eigenen Arbeitsstäte im Auftrag von Gewerbetreibenen, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften nachgehen (§ 12 Abs. 1 SGB IV).
Hier wird gerade der Begriff Hausgewerbetreibende erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Hausgewerbetreibende
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Haushaltbegleitgesetz .
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