In Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen kann in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Befreiung von Zuzahlungen beantragt werden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Versicherte durch die Zuzahlung unzumutbar belastet würde.
Hier wird gerade der Begriff Kostenbefreiung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Kostenbefreiung
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Kostenbeteiligung .
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