Für Beamte besteht laut dem Beamtengesetz von Bund und Ländern eine Fürsorgepflicht duch den Bund. Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten. Den anderen Teil muss der Beamte selbst abdecken.
Hier wird gerade der Begriff Krankenversicherung für Lehrer / Lehrerin erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Krankenversicherung für Lehrer / Lehrerin
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Krankenversicherung für Selbstständige .
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