Solange beim Sozialleistungssträger Geldleistungen eingehen bleibt der Versicherungsschutz in vollem Unfang erhalten. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Geldleistungen umfassen das Kranken-, Veletzten-, und Übergangsgeld.
Hier wird gerade der Begriff Leistungsbezug erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Leistungsbezug
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Leistungseinschränkung / Unfallversicherung .
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