Der Prüfungsausschuss wird von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen gebildet. Er entscheidet, ob ein Vertragsarzt gegen Wirtschaftlichkeitsgebote nach § 12 Abs. 1 SGB V verstoßen hat.
Hier wird gerade der Begriff Prüfungsausschuß erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Prüfungsausschuß
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Psychoanalyse .
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