Reiserücktrittskostenversicherung

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Eine Reiserücktrittsversicherung, welche in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt wird, ist eine Versicherung, welche abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden. Diese Kosten kommen auf einen zu, wenn man eine Reise kurzfristig und unerwartet absagen muss. Dem Reisenden werden vom Reiseveranstalter oder von der Fluggesellschaft Stornogebühren in Rechnung gestellt, welche bis zum vollen Reisepreis betragen können. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Kosten bei bestimmten Voraussetzungen. Berechtigte Gründe sind zum Beispiel: Ein Todesfall, ein schwerer Unfall mit schweren Verletzungen, eine ungeplante Erkrankung, welche zur Fluguntauglichkeit führt oder Impfunverträglichkeit für Schutzimpfungen. Eine Übernahme der Stornogebühren bei bereits länger bestehendem Gebrechen ist allerdings in fast allen Fällen ausgeschlossen.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Reiserücktrittskostenversicherung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Reiserücktrittskostenversicherung hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Reiseunfallversicherung .

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