Scheidung

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Unter Scheidung wird die juristische Auflösung der Ehe verstanden. Die Ehepartner müssen vor der Scheidung mindestens ein Jahr in Absicht einer dauerhaften Trennung getrennt leben. Die Trennung kann vom Familiengericht auf drei Jahre verlängert werden, wenn eine Chance zur Rettung der Ehe besteht.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Scheidung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Scheidung hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Scheinselbständigkeit /Rechtsschutz .

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