Selbstverwaltung

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Den Sozialversicherungsträgern und der Kassenärtzlichen Vereinigung ist das Recht zur Selbstverwaltung eingeräumt worden. Das bedeutet, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen. Die Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip der Sozialversicherung.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Selbstverwaltung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Selbstverwaltung hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Senil .

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