Sofortmeldung

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Die Sofortmeldung als neue Meldungsart für geringfügig Beschäftigte wurde am 01.01.1990 eingeführt. Die Sofortmeldepflicht betrifft Arbeitgeber im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe, im Schaustellergewerbes sowie im Gebäudereinigungsgewerbe. Der Arbeitgeber hat die Pflicht den Arbeitnehmer spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme anzumelden.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Sofortmeldung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Sofortmeldung hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Sofortsicherung .

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