Solvabilität

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Die Ausstattung mit Eigenmitteln wird Solvabilität genannt. Das Eigenkapital, die gesetzlichen und freien Rücklagen in der PKV und der Gewinnvortrag bilden diese Eigenmittel. Eigenmittel müssen mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne gebildet werden (§ 53c VAG).

Information .
Hier wird gerade der Begriff Solvabilität erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Solvabilität hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Solvency II .

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