Ein Teil der allgemeinen Krankenhausleistungen wird über Sonderentgelte abgegolten. Dies ist in der Bundespflegesatzordnung (BPflV) geregelt. Es ist möglich einen Zuschlag für die Sonderentgelte von bis zu 30% geltend zu machen.
Hier wird gerade der Begriff Sonderentgelte erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Sonderentgelte
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Sondertarife / KFZ .
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