Sterbegeld / GKV

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Wenn eine Person am 01.01.1989 bei der Krankenversicherung versichert war, wird bei seinem Tod ein Zuschuss zu den Bestattungskosten bezahlt. Dieser Zuschuss wird Sterbegeld genannt. Für Mitglieder die zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Krankenversicherung versichert waren, gibt es keinen Anspruch auf Sterbegeld.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Sterbegeld / GKV erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Sterbegeld / GKV hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Sterbegeld / Unfallversicherung .

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