Unter Storno versteht man den Ausgleich eines irrtürmlich eingetragenen Postens. Dies geschieht durch eine Gegenbuchung. Im Versicherungswesen versteht man unter einem Storno das Aufheben eines Vertrages zum Beispiel durch Kündigung oder Tod.
Hier wird gerade der Begriff Storno erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Storno
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Stornoquote .
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