Stundung vonBeiträgen

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Das rechtzeitige und vollständige erheben von Beiträgen ist die Pflicht der Versicherungsträger. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie die fälligen Beiräge stunden. Die Stundung darf nur erfolgen, wenn das Zahlen der Beiträge mit erheblicher Härte für den Schuldner verbunden wäre. Des weiteren ist die Stundung nur bei angemessener Verzinsung möglich.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Stundung vonBeiträgen erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Stundung vonBeiträgen hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Sturmversicherung .

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