Suchtklausel in derPKV

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Nach den Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) sind Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren bei Suchtkranken ausgeschlossen. Ansonsten sind auf Sucht beruhende Krankheiten und deren Folgen im Versicherungsschutz der meisten privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen miteinbezogen.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Suchtklausel in derPKV erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Suchtklausel in derPKV hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Südzucker- BKK .

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