Umwelteinwirkung / Haftpflicht

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Die Umwelthaftpflichtversicherung steht für Schäden ein, die durch Umwelteinwirkungen entstanden sind. Da es keine weiteren Definitionen dieses Begriffs gibt, werden die Beschreibungen und Bedingungen des Umwelthaftungsgesetzes (UmwHG) herangezogen. Hier heißt es, dass ein Schaden durch Umwelteinwirkung immer dann vorliegt, wenn der Schaden durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche und Druck sowie Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wurde. Dies ist aber auch nur dann der Fall, wenn sich diese Stoffe im Boden, in der Luft oder im Wasser ausgebreitet haben.

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