Bei unentschuldigem Fehlen behält der Arbeitnehmer trotzdem sienen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur so lange, wie das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt.
Hier wird gerade der Begriff Unentschuldigtes Fehlen erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Unentschuldigtes Fehlen
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Unfallflucht .
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