Valoren sind Wertgegenstände, die im Versicherungsrecht in Bank-Valoren und Bijouterie-Valoren unterschieden werden. Die Bank-Valoren wiederum werden in zwei Klassen unterteilt. Zu den Bank-Valoren der ersten Klasse gehören bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis geführt werden muss. Das sind beispielsweise Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Frachtbriefe, Grundschuldbriefe, Pfandbriefe und Schatzwechsel sowie v.w.m. Unter die Bank-Valoren der zweiten Klasse gehört z.B. Bargeld, Dividendengutscheine, Fahrkarten, Gold, Silber und Platin in Münzen oder Barren sowie Gutscheine und Kupons, für die im Schadensfall kein Ersatzverfahren durchgeführt werden kann. Unter die Bijouterie-Valoren fallen Gold- und Silberwaren, Edelsteine, Perlen, Taschenuhren und Sammler-Münzen.