Verdienstausfall

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Ist man nach einem Unfall arbeitsunfähig, dann kommt es zu einem Verdienstausfall, da ein Angestellter bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nur für einen Zeitraum von sechs Wochen weiterhin Geld von seinem Arbeitgeber bekommt, tritt dann ein Verdienstausfall ein. Nach den sechs Wochen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld gezahlt, welches geringer als der herkömmliche Lohn ist. Durch eine private Unfallversicherung beispielsweise kann dies finanzielle Lücke geschlossen werden. Bei Selbständigen gestaltet sich ein solcher Fall wesentlich schwerer, denn sie bekommen kein Gehalt weitergezahlt. Daher müssen Selbständige sich von vornherein gegen einen eventuellen Verdienstausfall privat absichern.

Information .
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