Wartezeit / Rechtsschutz

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Unter der Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung versteht man, dass nach dem Abschluss dieser Versicherung erst ein bestimmter Zeitraum verstreichen muss, bevor der Versicherungsschutz dieser Versicherung gilt. Damit soll vermieden werden, dass ein Versicherungsnehmer erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn er bereits weiß, dass ein kostenintensiver Rechtsstreit bevorsteht. Die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate. Sie ist bei folgenden Rechtsschutzversicherungen einzuhalten: Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Regelung über die Wartezeit aufgehoben wird. Dies ist beispielsweise bei Streitigkeiten über ein farbikneues Fahrzeug der Fall.

Information .
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