Widerspruchsrecht § 5a VVG

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Unter dem Widerspruchsrecht versteht man den Rechtsanspruch eines Verbrauchers bei bereits geschlossenen aber noch schwebenden Verträgen innerhalb gesetzlicher Frist zurückzutreten. Die Widerspruchsfrist endet 4 Wochen nach der Unterschreibung des Versicherungsvertrags.

Information .
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