Widerspruchsrecht / Lebensversicherung

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Unter dem Widerspruchsrecht versteht man den Rechtsanspruch eines Verbrauchers bei bereits geschlossenen aber noch schwebenden Verträgen innerhalb gesetzlicher Frist zurückzutreten. Die Widerspruchsfrist endet in der Regel 14 Tage nach der Unterschreibung des Versicherungsvertrags.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Widerspruchsrecht / Lebensversicherung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Widerspruchsrecht / Lebensversicherung hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Widerspruchsrecht § 5 VVG .

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