Ob Kanaren, Thailand, Kenia oder Türkei – wer es sich leisten kann und genügend Zeit hat, reist im Winter oft für Monate in sonnigere Gefilde. Aber denken Sie daran: Wenn Sie Ihre Haus oder Ihre Wohnung mehr als 60 Tage lang alleine lassen, sollten Sie Ihren Gebäude- und Hausratversicherer vorab informieren, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei mehrwöchigen Reisen ist es außerdem ratsam, eine Vertrauensperson zu beauftragen, Haus oder Wohnung regelmäßig zu kontrollieren.
Unbewohnte Häuser und Wohnungen sind deutlich häufiger von Einbrüchen und Sachschäden betroffen. Bei langer Abwesenheit des Versicherungsnehmers behalten sich Hausrat- und Gebäudeversicherer deshalb vor, das erhöhte Risiko zu prüfen. Der Versicherer entscheidet dann im Einzelfall, ob die Gefahrerhöhung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann und ob dafür gegebenenfalls ein Mehrbeitrag fällig wird. Als Versicherungskunde müssen Sie die Gefahren schon im Vorfeld der Reise minimieren: Alle Türen und Fenster vollständig verschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, frostgefährdete Außenleitungen leeren, Heizung mindestens auf Frostschutz eingestellt lassen, Elektrogeräte wo möglich vom Stromnetz trennen. Am besten einen Nachbarn oder eine andere Vertrauensperson um regelmäßige Leerung des Briefkastens bitten, denn überquellende Briefkästen sind eine eindeutige Einladung für Einbrecher. Einfach aber wirksam: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor – im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis 20 oder 30 Prozent der gesamten Versicherungssumme.
Falls es während Ihrer Abwesenheit tatsächlich zu einem Einbruch, Brand, Unwetter- oder Wasserschaden kommt, melden Sie den Vorfall umgehend nach der Entdeckung dem Versicherer und bei Straftaten auch der Polizei. Um die Aufklärung von Einbrüchen nicht zu erschweren, sollten Sie an der Wohnung nichts verändern, bis die Polizei eintrifft – selbst Schmutzspuren von den Schuhen des Einbrechers oder Abdrücke von Fahrzeugreifen in der Zufahrt können wichtige Hinweise für die Aufklärung geben. Erstellen Sie eine Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände und reichen Sie das Verzeichnis bei Versicherer und Polizei ein. Soweit vorhanden dem Versicherer die Kaufbelege der gestohlenen Sachen beifügen, so kann zügig reguliert werden. Wer Kaufnachweise regelmäßig abheftet, hat es im Ernstfall leichter, den Schaden nachzuweisen.
Quelle:
finanztexter.de