Ein Hund kann enorme finanzielle Schäden verursachen, zum Beispiel wenn er auf die Straße läuft und einen schweren Verkehrsunfall verursacht. In solchen Fällen wird es für Sie als Hundebesitzer richtig teuer: Sie müssen den gesamten Schaden ersetzen, egal ob Ihnen persönliches Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Denn als Tierhalter haften Sie automatisch für alle Personen- und Sachschäden, die Ihr Vierbeiner anrichtet. Finanziell auf der sicheren Seite sind Sie als Hundebesitzer nur mit einer leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung.
Die meisten Hunde tun Radfahrern, Spaziergängern oder spielenden Kindern nicht absichtlich etwas zu zuleide. Trotzdem kommt es immer wieder zu schweren Personen- und Sachschäden durch Vierbeiner. In der einfachen Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch größere Haus- und Nutztiere – dazu zählen auch Hunde – nicht eingeschlossen. Für Hundebesitzer unbedingt empfehlenswert ist deshalb eine erstklassige Hundehaftpflichtversicherung. Diese Police kommt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für alle Schäden auf, die der Vierbeiner verursacht. Die Hundehalterhaftpflicht entschädigt im Ernstfall sogar, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Besitzer unterwegs ist, zum Beispiel wenn der eigene Vierbeiner von den Nachbarskindern ausgeführt wird, ausreißt und einen Menschen verletzt. Zum Glück ist der Versicherungsschutz günstig: Die Hundehaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung bekommen Sie schon für weniger als 50 Euro im Jahr.
In vielen Bundesländern besteht bereits Versicherungspflicht für Hunde. In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt brauchen bereits alle Hunde einen Haftpflichtschutz. Besitzer gefährlicher Hunderassen müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachweisen in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. In Baden-Württemberg und Bayern bekommt man nur noch bei Nachweis einer Eignungsprüfung und einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Erlaubnis, ein als Kampfhund eingestuftes Tier anzuschaffen. Auch viele Städte und Gemeinden regeln die Pflichten der Hundebesitzer in eigenen Satzungen.
Quelle:
finanztexter.de