Wenn Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge prüfen und anpassen. So lässt sich bares Geld sparen. Beispiel Kfz-Versicherung: Autoversicherer berücksichtigen für den Tarifbeitrag die jährliche Fahrleistung. Wenn Sie als Rentner den täglichen Weg zur Arbeit nicht mehr fahren müssen, legen Sie jährlich oft tausende Kilometer weniger zurück. Informieren Sie den Kfz-Versicherer oder seinen Vertreter vor Ort über die geringere Jahresfahrleistung und fragen Sie nach, um welchen Betrag die Jahresprämie nach unten angepasst werden kann.
In der Privathaftpflicht bieten viele Versicherer vergünstigte Seniorentarife an, denn ältere Menschen verursachen weniger Haftpflichtschäden. Auch hier einfach beim Versicherer nachfragen. Beim Tarifwechsel muss man aber darauf achten, dass der Ehepartner mitversichert bleibt, denn in manchen Seniorentarifen sind Familienmitglieder ganz ausgeschlossen. Wer als Ruheständler bei einem seiner Kinder lebt, ist als Haushaltsangehöriger meist in dessen Privathaftpflicht mitversichert – einfach in den dortigen Vertragsbedingungen nachschauen. Die eigene Haftpflicht kann man als älterer Mensch in diesem Fall kündigen, der Haftpflichtversicherer des Kindes muss aber informiert werden. Eine Berufshaftpflicht zur Absicherung des Haftungsrisikos aus der Berufstätigkeit ist im Ruhestand nicht mehr nötig. Den Berufszusatz in der Haftpflichtversicherung kann man getrost kündigen und die Kosten dafür sparen. Das Gleiche gilt für den Berufsrechtsschutz, den man als Rentner nicht mehr braucht. Wenn man als älterer Mensch in eine kleinere Wohnung umzieht, verringert sich oft der Wert der Wohnungsausstattung. In der Hausratversicherung ist die früher vereinbarte Deckungssumme dann meist zu hoch. Wer in diesem Fall auf eine niedrigere Versicherungssumme umstellt, zahlt weniger Jahresbeitrag.
Privat Krankenversicherte können schon ab 55 Jahren in den so genannten Basistarif wechseln. Der private Krankenversicherer darf die Aufnahme in den Basistarif auch bei Vorerkrankungen nicht verwehren. Das Leistungsniveau im Basistarif gleicht dem der gesetzlichen Kassen, der Beitrag ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen begrenzt. Im Basistarif der privaten Krankenversicherung sind jedoch nur verminderte Gebührensätze versichert. Für Arztleistungen wird maximal der 1,8-fache Steigerungssatz erstattet, für medizinisch-technische Leistungen der 1,38-fache Satz und für Laborleistungen maximal der 1,16-fache Steigerungssatz. Wer auch im Ruhestand erstklassige Leitungen von seinem privaten Krankenversicherer will, bleibt besser Mitglied in einem leistungsstarken Tarif mit hoher Erstattung.
Quelle:
finanztexter.de