Erstklassiger Zahnersatz kostet oft tausende Euro. Viele Bundesbürger fahren heute ins Ausland, um ihre Zähne in Ordnung bringen zu lassen. Obwohl der Behandlungsstandard in Tschechien, Polen, Spanien oder Ungarn mit deutscher Qualität vergleichbar ist, zahlt man für die Zahnbehandlung dort wesentlich weniger. Für Kassenkunden gilt: Gesetzliche Krankenversicherer erstatten die Kosten für eine Zahnbehandlung im EU-Ausland maximal mit dem Betrag, der für die gleichen Leistungen im Inland anfallen würde. PKV-Kunden sollten mit Ihrem Versicherer im Einzelfall klären, welche Kosten für die Auslandsbehandlung übernommen werden.
Beim ausländischen Zahnärzten zahlen Kassenpatienten genauso wie Privatversicherte zunächst selbst. Die Rechnung reicht man später beim heimischen Krankenversicherer ein. Eine vorherige Erlaubnis des Krankenversicherers für die Auslandsbehandlung ist nur dann entbehrlich, wenn eine sofortige Schmerzbehandlung benötigt wird. Kronen, Brücken oder Implantate sind im Ausland genauso wie im Inland genehmigungspflichtig. Vor der Behandlung muss man der Krankenversicherung einen Heil- und Kostenplan einreichen, erst nach erfolgter Genehmigung ist die Auslandsbehandlung erstattungsfähig. Der deutsche Zahnarzt zuhause ist übrigens nicht verpflichtet, die preisgünstige Arbeit eines ausländischen Kollegen nachzuversorgen. Viele ausländische Zahnärzte und –kliniken unterhalten deshalb Verträge mit deutschen Zahnmedizinern, die die erforderliche Nachbehandlung in der Heimat durchführen.
Die Gewährleistung für ärztliche Leistungen ist noch nicht europaeinheitlich geregelt. Als Patient sollte man darauf achten, dass der Zahnarzt im Ausland mindestens zwei Jahre Garantie auf seine Arbeit gibt. Für Laborarbeiten wie Kronen, Brücken oder Prothesen gilt EU-weit bereits eine Gewährleistung von zwei Jahren. Außerdem sollte man sicherstellen, dass im Angebot des Zahnarztes wirklich alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich Anästhesie, Röntgen, Kieferchirurgie und Nachbehandlung enthalten sind. Aktuelle Röntgenbilder kann man sich übrigens vom heimischen Zahnarzt gegen Quittung aushändigen lassen und zur Auslandsbehandlung mitnehmen. Viele Krankenversicherer informieren ihre Kunden auf Nachfrage über kostengünstige Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.
Quelle:
finanztexter.de