Rund 150 000 deutsche Autofahrer sind jedes Jahr an Verkehrsunfällen im Ausland beteiligt. Wenn man mit dem Auto jenseits deutscher Grenzen unterwegs ist, sollte man die Grüne Versicherungskarte seines Kfz-Haftpflichtversicherers dabei haben. Die Grüne Karte ist zwar innerhalb der Europäischen Union und in vielen anderen Ländern nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben – bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern. Erfahrungen zeigen außerdem, dass die Grüne Versicherungskarte in manchen Ländern Europas bei Unfällen von der örtlichen Polizei nach wie vor verlangt wird. Bußgeld darf aber zumindest in EU-Ländern nicht kassiert werden, wenn man als Autofahrer die Versicherungskarte nicht mit sich führt.
Hat man im Ausland einen Unfall verursacht oder ist die Schuldfrage unklar, gilt: Mit der Grünen Versicherungskarte informiert man den Unfallgegner und gegebenenfalls die örtliche Polizei über den eigenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Auf dem handlichen Dokument im Brieftaschenformat sind neben den eigenen Versicherungsdaten auch die Anschriften der Grüne-Karte-Büros in den verschiedenen Staaten aufgeführt, die im Versicherungsfall weiterhelfen. Meist gibt der Versicherer auf der Grünen Karte sogar seine örtlichen Regulierungspartner an, so dass auch bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes auch am Urlaubsort keine Fragen offen bleiben.
Wird man schuldlos in einen Unfall verwickelt, kann man wählen, ob man seine Ersatzansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers im Ausland oder – einfacher und ohne Fremdsprachenkenntnisse – bei einem Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in Deutschland geltend machen will. Dafür Name, Anschrift und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie das amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs notieren. Falls vorhanden auch die Grüne Karte des Unfallgegners vorlegen lassen und die Versicherungsnummer aufschreiben, dadurch wird die zügige Schadenbearbeitung erleichtert. Fehlen Daten des Unfallgegners, hilft das deutsche Grüne-Karte-Büro unter 040/33440-0 oder online unter www.gruene-karte.de. Das Grüne-Karte-Büro hilft übrigens auch bei der Beschaffung polizeilicher Ermittlungsakten oder von Schadengutachten.
Quelle:
finanztexter.de