Mit Wirkung zum 11. Juni 2012 erhöht Italien die Mindestdeckungssumme in der Bootshaftpflichtversicherung auf 6 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Anders als in Deutschland brauchen Bootseigner beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer zwingend eine Haftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bootshaftpflicht für alle Motorboote sowie für Segelboote mit Hilfsmotor. Prüfen sie als Bootseigner deshalb jetzt Ihren Versicherungsschutz.
In vielen Ländern ist die Sportboothaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden, andernfalls droht ein Bußgeld – neben Italien gilt das zum Beispiel auch für in Belgien, Kroatien oder Ungarn. Ihr Sportbootversicherer stellt Ihnen eine „blaue Karte“ aus, mit der Sie den Haftpflichtschutz beim Grenzübertritt oder im Schadenfall problemlos nachweisen können. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bootsführer, aber auch als Bootsbesitzer. Die Bootshaftpflicht schützt deshalb auch, wenn Freunde oder Familieangehörige einen Schaden mit Ihrem Boot verursachen, sofern diese Personen einen gültigen Sportbootführerschein besitzen und das Schiff mit Ihrem Einverständnis nutzen. Im Rahmen des Versicherungsschutzes reguliert die Sportboothaftpflicht nicht nur die Kosten des Schadengegners, sondern prüft auch, ob und in welcher Höhe die Schadenersatzforderung überhaupt berechtigt ist. Unbegründete Forderungen werden für den Versicherten abgewehrt. Damit besteht praktisch auch Rechtsschutz gegen unberechtigte Haftungsansprüche. In leistungsstarken Tarifen sind auch Schäden durch Gebrauch des Trailers mitversichert, der Versicherungsschutz gilt weltweit. Experten empfehlen in der Bootshaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 6 Millionen Euro, für größere Schiffe besser 10 Millionen Euro.
Nicht automatisch in der Bootshaftpflicht mitversichert ist das Verchartern. Bevor Sie Ihr Boot gegen Bezahlung verleihen, nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und ergänzen Sie den Haftpflichtschutz um eine entsprechende Vereinbarung. Praxis-Tipp: Ägäis, Adria, Balearen, Karibik – viele Hobbykapitäne fliegen günstig in den sonnigen Süden und leihen sich dann vor Ort ein Boot. Gerade mit ungewohnten Booten in fremden Gewässern ist die Unfallgefahr besonders groß. Der von örtlichen Schiffsvermietern angebotene Haftpflichtschutz ist oft unzureichend. Achten Sie darauf, dass Ihre heimische Bootshaftpflicht ausdrücklich auch Schäden mit im Ausland geliehenen Booten zahlt.
Quelle:
finanztexter.de