Privater Haftpflichtschutz praktisch unverzichtbar (22.08.2012)

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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu dem extrem wichtigen Policen, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten. Sie springt finanziell ein, wenn man anderen Menschen unabsichtlich Sach- oder Gesundheitsschäden zufügt. Ohne Haftpflichtschutz drohen Ihnen im Ernstfall oft Kosten in unabsehbarer Höhe. Achten Sie beim Vertragsabschluss deshalb darauf, dass Ihre persönlichen Haftungsrisiken wirksam abgesichert sind.

Beispiel Schlüsselverlust: Die Kosten für den Austausch moderner Schließanlagen gehen oft in die Zehntausende. Zum Glück kann man sich als Mieter im Rahmen der Privathaftpflicht wirksam gegen Schlüsselverlust versichern. Informieren Sie sich beim Vermieter oder der Hausverwaltung über die Höhe des möglichen Schadens bei Schlüsselverlust und versichern Sie eine entsprechende Summe in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Auch das Kleingedruckte im Haftpflicht-Versicherungsvertrag kann von großer Bedeutung sein. Ist etwa eine Forderungsausfalldeckung vereinbart, leistet der eigene Haftpflichtversicherer auch dann, wenn man selbst von jemand anderem geschädigt wird, der für den Schaden aber nicht aufkommen kann. Beispiel: Als Fußgänger werden Sie von einem rücksichtslosen Radfahrer verletzt, der weder Schmerzensgeld noch Verdienstausfall zahlen kann, weil er mittellos ist und selbst keinen eigenen Haftpflichtschutz besitzt. Greift Ihr Haftpflichtschutz auch bei Forderungsausfall, erhalten Sie Entschädigung von ihrem eigenen Haftpflichtversicherer.

Für manche Risiken brauchen Sie spezielle Haftpflichtpolicen. Wenn Sie im eigenen Haus wohnen oder Immobilien vermieten, versichern Sie Ihre Eigentümerhaftung etwa für Schäden durch herab fallende Dachziegel oder abbrechende Äste in einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Haben Sie Heizöltanks auf dem Grundstück, sollten Sie zusätzlich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung im Policenordner haben. Als Hundefreund oder Pferdehalter brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Als Flieger oder Jäger sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, für die von ihrem Hobby ausgehenden Risiken eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wie für alle Versicherungen gilt auch für die Haftpflicht: Überweisen Sie die Prämie nach Möglichkeit jährlich im Voraus. Wenn Sie kürzere Zahlungsintervalle in Anspruch nehmen, berechnen die Versicherer Aufschläge auf den Beitrag.

Quelle: finanztexter.de


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