Frage: Was passiert, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt?
.
Der Ehepartner ist demnach berechtigt in den laufenden Vertrag
einzusteigen
und bezieht demnach die Rente des Verstorbenen.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Ehepartner bereits einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Sofern kein Ehepartner vorhanden ist, erhalten die
Erben die verzinsten Eigenbeträge des Verstorbenen.