Frage: Was passiert im Fall der Arbeitslosigkeit?
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Sofern der Versicherte arbeitslos wird oder der Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze
liegt ist eine private Krankenversicherung grundsätzlich nicht länger möglich.
In diesem Fall sind Sie verpflichtet wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden.
Waren Sie über einen längeren Zeitraum privat versichert, ist das Arbeitsamt bereit die Beiträge
für die private Krankenversicherung zu übernehmen.