Frage: Wann treten die Leistungen in Kraft?
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Spricht man Ihnen eine Invalidität zu, so tritt die abgeschlossene
Unfallversicherung bereits ab einem Invaliditätsgrad von nur 1% in Kraft.
Selbst bei kleineren Einschränkungen, beispielsweise durch Schnittverletzungen oder einem Kreuzbandriss,
steht es Ihnen zu die Leistungen Ihrer Unfallversicherung zu beanspruchen.