Die für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung übliche Wartezeit kann durch eine ärztliche Untersuchung erlassen werden, soweit der Bericht 28 Tage nach Antragstellung der Versicherung vorliegt.
Hier wird gerade der Begriff Ärztliche Untersuchung / Krankenversicherung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Ärztliche Untersuchung / Krankenversicherung
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