Es ist für Lebensversicherungsgesellschaften möglich, Aktien als Kapitalanlage zu nutzen (§ 54a Abs. 2 S. 5 VAG). Die Höhe des Anteils ist jedoch auf 10% vom gesamten Vermögen der Aktiengesellschaft begrenzt.
Hier wird gerade der Begriff Aktien erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Aktien
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Aktiengesellschaft .
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