Unter der Approbation versteht man die Genehmigung von der zuständigen Behörde des Landes für die Ausübung des ärztlichen Berufes. Eine gesonderte Zulassung ist für die Vertragsärztliche Tätigkeit erforderlich.
Hier wird gerade der Begriff Approbation erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Approbation
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Aquarium / Hausratversicherung .
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