Wenn die Arbeitsräume in versicherten Räumlichkeiten ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, ist dieses von der Hausratversicherung ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz muss also gegebenenfalls erweitert werden.
Hier wird gerade der Begriff Arbeitszimmer / Hausratversicherung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Arbeitszimmer / Hausratversicherung
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Architekten-Haftpflichtversicherung .
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