Das Sozialministerium gilt grundsätzlich als Aufsicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum übernimmt die Rechtsaufsicht. Das heißt, sie ist für die Einhaltung von Gesetzen zuständig.
Hier wird gerade der Begriff Aufsicht erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Aufsicht
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Aufsichtspflichtverletzung / Haftpflicht .
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