Wenn sich Soldaten im Ausland befinden haben sie anspruch auf angemessene medizinische Versorgung. Grundsätzlich muss zunächst ein Truppenartz aufgesucht werden. Sollte die medizinische Behandlung duch Truppenarzt nicht ausreichend sein, haben sie die Möglichkeit Ärzte oder Krankenhäuser mit angemessenem Honorar aufzusuchen.