Es besteht grundsätulich kein Anspruch In der Haftpflichtversicherung auf Zahlung eines Schadens, sondern auf Befreiung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die gegen ihn gestellt werden. Dies wird Befreiungsanspruch genannt.
Hier wird gerade der Begriff Befreiungsanspruch / Haftpflicht erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Befreiungsanspruch / Haftpflicht
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Befreiungsversicherung .
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