Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen im Gegensatz zum Steuerrecht nicht unbegrenzt an. Der Teil des Lohnes welcher die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet bleibt beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich festgesetzt.
Hier wird gerade der Begriff Bemessungsgrenzen erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Bemessungsgrenzen
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Benzinklausel .
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