Der Leistungsempfänger aus dem Lebensversicherungsvertrag wird Bezugsberechtigter genannt. Dies ist entweder der Versicherungsnehmer oder eine zusätzlicher Bezugsbereichtigter.
Hier wird gerade der Begriff Bezugsberechtigte erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Bezugsberechtigte
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Bezugsgröße .
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