Als Bezugsgröße wird das durchschnittliche Entgelt aller Versicheten im Kalenderjahr bezeichnet. Es werden hierbei Beiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten herangezogen
Hier wird gerade der Begriff Bezugsgröße erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Bezugsgröße
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Bezugsrecht .
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