Mit dem Lebensversicherungsantrag erklärt sich der Versicherungsnehmer dazu bereit mindestens 6 Wochen gebunden zu sein. Dies wird als Bindefrist bezeichnet. In dieser Zeit kann der Versicherer den Vertrag bearbeiten und den Vertrag abschließen.
Hier wird gerade der Begriff Bindefrist / Lebensversicherung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Bindefrist / Lebensversicherung
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist BKK A.T.U. .
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