Von fakultativer Mitversicherung spricht man dann, wenn von einer Versicherung für einen Dritten Rechtsschutz beantragt wird. Bedingung ist jedoch, dass der Dritte nicht automatisch versichert ist.
Hier wird gerade der Begriff FakultativeMitversicherung / Rechtsschutz erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu FakultativeMitversicherung / Rechtsschutz
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist FakultativeRückversicherung .
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