Grundsätzlich sind bei Arznei-, Verband-, und Heilmittel Festbeträge festgesetzt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Mittel nur bis zu diesem Festbetrag. Von der Zuzahlung der Versicherten wird abgesehen.
Hier wird gerade der Begriff Festbetrag erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Festbetrag
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Festzuschuesse - Höhe .
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